Seit dem ersten Oktober gelten für Empfänger von Arbeitslosengeld II, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, verbesserte Regelungen zur Anrechnung des Einkommens. |
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Das Einkommen wird wie folgt angerechnet:
Ein Betrag von monatlich 100,- Euro ist dann grundsätzlich immer anrechnungsfrei.
Für den übersteigenden Teil des Bruttoeinkommens zwischen 100,- Euro und 800,- Euro kommen 20 % des Bruttoeinkommens dazu.
Für den Teil zwischen 800,- Euro und 1200,- Euro (1500,- mit Kind) kommen weitere 10 % des Bruttoeinkommens hinzu.
Bei einem Bruttoeinkommen von 400,- Euro ergibt sich somit ein Freibetrag von 160,- Euro. 100,- Euro + 300,- Euro x 20 %
Wichtig: Ma Die Gesetzesänderung führt jedoch nicht unweigerlich dazu, dass alle im laufenden Leistungsbezug stehenden erwerbstätigen Personen bereits ab 1.10.05 in den Genuss der günstigeren Freibetragsregelung kommen. Die neue Regelung gilt ausdrücklich erst für Bewilligungszeiträume ab dem 1.10.05. Für laufende Bewiligungszeiträume gilt das alte Recht noch bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes weiter, d.h. bis längstens 28.02.2006. Nur bei einer Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit gilt das Recht sofort.
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