Die Hartz IV Regelleistungen der Erwachsenen steigen zum ersten Januar 2012. Am 26.10.2011 wurden nun im Bundesgesetzblatt die Regelsatzerhöhungen zum ersten Januar 2012 veröffentlicht. Im Grunde steigt der Eckregelsatz um 10,- Euro.
Was bekommt man nun ab dem 1.01.2012 bei Hartz IV?
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Ab dem 1.01.2012 gelten nun folgende neue Regelsätze:
Singles und Alleinerziehende 374,- Euro
Partner in einer Bedarfsgemeinschaft 337,- Euro
Kinder ab 18 Jahren bis einschließlich 24 Jahren 299,- Euro
Kinder bis einschließlich 5 Jahren 219,- Euro
Bei den Gruppen der Kinder ab 6 Jahren bis einschließlich 13 Jahren und der Kinder ab 14 Jahren bis einschließlich 17 Jahren gab es keine Änderung. Sie erhalten weiterhin
Kind ab 6 Jahre bis einschließlich 13 Jahre 251,- Euro
Kind ab 14 Jahre bis einschließlich 17 Jahre 287,- Euro
Die Mehrbedarfe (§21 + §28 SGB II) für besondere Lebenssituationen wie z:b: Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung oder bei einer chronisch Krankheit die kostenaufwändige Ernährung werden auch entsprechend angehoben.
Für Personen im Bundesfreiwilligendienst gibt es auch eine erfreuliche Änderung. Diese Personen die ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten ab 2012 einen pauschalen Abzug von 175,- Euro ohne diese Ausgaben nachweisen zu müssen.
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