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Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt?

Beschlossen im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes hat die Koalition einmaligen Zahlung in Höhe von 100,00 € pro Kind. Für alle Kinder in Deutschland, für die auch ein Kindergeldanspruch besteht dieser Anspruch.  Die Zahlung erfolgt ohne zusätzlichen Antrag mit dem Kindergeld,  sie wird mit dem Kindergeld im März oder April 2009 ausbezahlt.



 






Es besteht Unsicherheit ob diese Einmalzahlung anrechenbar auf Sozial- und Unterhaltsleistungen ist.
Nach Aussagen der Bundesregierung wird dieser Kinderbonus nicht als Einkommen beim ALG II oder anderen Sozialleistungen angerechnet. Er muss aber bei der Einkommensteuererklärung mit den Kinderfreibeträgen verrechnet werden.

 

Darüber ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Kinderbonus Auswirkungen auf die Unterhaltsleistung von Barunterhaltspflichtigen hat besteht noch keine klare Aussage. Es ist nicht  erkennbar das  ausschließlich die betreuungspflichtigen Elternteile von dieser Zahlung aus dem Konjunkturpaket profitieren sollten.

 

Beide Elternteile würden von dem Kinderbonus profitieren und in ihrer Kaufkraft gestärkt werden. Es  spricht viel für eine hälftige Anrechnung, wie sie auch beim Kindergeld vorgenommen wird.

 

Nicht ersichtlich ist das nur der Barunterhaltspflichtige von dem Kinderbonus profitieren soll. Eine hälftige Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt erscheint höchst wahrscheinlich. Abzuwarten bleibt eine endgültige Regelung zu dieser Frage.








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