Auch dem Harz IV Bezieher droht der Zusatzbeitrag der Krankenkassen
Erst hat man als Harz IV Empfänger nichts von der Kindergelderhöhung – diese wird ja direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen – Nun müssen auch noch die Zusatzbeiträge der Krankenkassen von ALG II Beziehern aus eigener Tasche gezahlt werden.
Ab 1.02.2010 erhöhen einige gesetzliche Krankenkassen mit einem Zusatzbetrag in Höhe von meist acht Euro. Die Sprecherin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung erklärte dieser Zuschlag wird in der Regel nicht von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Ausnahmen können nur in Härtefällen übernommen werden. Die Begründung der Sprecherin, die betroffenen Personen können ja eine Krankenkasse ohne Zusatzbeiträge wählen.
Wenn alle Krankenkassen diesen Beitrag erheben ist ein Wechsel ja nicht mehr möglich und dann würde auch der Bund die zusätzlichen Beiträge der Harz IV Empfänger übernehmen. Die Sozialverbände fordern jetzt schon eine Befreiung von den geplanten Zusatzbeiträgen.
Den Zusatzbeitrag führen zum Beispiel folgende Kassen ein: DAK, KKH Allianz, BKK Gesundheit, ktp BKK und BKK Westfalen-Lippe
Die Krankenkassen müssen spätestens 4 Wochen bevor die erste Zusatzleistung fällig wird ihren Versicherten schriftlich Bescheid geben. Durch die Erhöhung haben Sie dann auch ein Sonderkündigungsrecht.