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Die Cochemer Praxis - Im Interesse der Kinder

Die Grundsätze der Cochemer Praxis oder auch das Cochemer Modell genannt.

In Cochem wird eine Verfahrensweise der Schlichtung von Kindschaftsstreitigkeiten seit vielen Jahren (Anfang der 1990er) praktiziert. Der ausschlaggebende Initiator ist Richter Rudolf. In Cochem zwingt das Familiengericht zerstrittene Eltern zum Konsens.





Als teilnehmende Institution (Anwälte, Gerichte, Jugendamt, Gutachter und Mediatoren)verpflichten diese sich, im Interesse des Kindeswohls den elterlichen Konflikt zu schlichten oder erst gar nicht entstehen zu lassen und eine konsensnahe Lösung zu erreichen, dieses mit Hilfe interdisziplinärer konsequenter Kooperation. Die frühzeitige Erarbeitung von Lösungen führt zur Reduzierung von gerichtlichen Verfahren. Somit werden auch Verfahren in höheren Instanzen vermieden. Dieses wird mit großem Erfolg durchgeführt, wie diese Aussage zeigt: „In Cochem gab es zwischen 1996 und 1999 keine einzige streitige Entscheidung.“

Der Beratungsprozess schon aufgrund der latent wahrgenommenen bloßen Möglichkeit von Sanktionen dort in 99 % aller Fälle gerichtliche Entscheidungen zum Sorgerecht überflüssig macht. Alle beteiligten Fachkräfte, einschließlich Jugendamt und Rechtsbeistände, haben sich in Cochem auf das Ziel des Erhalts gemeinsamer Sorge selbst bei hochstreitigen Fällen verständigt.

  • Die erste mündliche Verhandlung vor Gericht findet zeitnah, spätestens 14 Tage nach Eingang des Antrags statt.
  • Vater und Mutter werden hinsichtlich der Elternverantwortung in die Pflicht genommen.
  • Die Anwälte beschränken sich auf die allgemeine Antragsstellung weitere Schriftsätze werden nicht erstellt sondern in der mündlichen Verhandlung besprochen.
  • Die Anwälte arbeiten daran, dass in Sorge- bzw. Umgangsrechtsverfahren
    keine Konfliktstrategien verfolgt werden. Das Kindeswohl steht an erster Stelle.
  • An allenVerhandlungstagen ist immer ein Jugendamtvertreter anwesend. Wenn keine Einigung erziehlt werden kann werden zeitnah Beratungstermine und/ oder Termine mit Mediatoren anberaunt.
  • Sachverständige werden geringer im psychologisch diagnostischem Bereich berufen als das sie mit an der Konfliktschlichtung beteiligt sind.
  • Alle Unterhaltsfragen werden streng abgekoppelt bearbeitet

Die Humanistische Union, Ortsverband Marburg, forderte am 10. Januar 2005 in einer Presserklärung, dass das Cochemer Modell bundesweit einzuführen sei. HIER


Pressemitteilung des Justizministeriums Sachsen-Anhalt April 2005 -
Ausweitung des so genannten "Cochemer Modells"
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 016/05
Magdeburg, 21. April 2005 Fachtagung zu Sorge- und Umgangsstreitigkeiten - Justizminister: Kindeswohl bei Sorge- und Umgangsstreit stärker beachten
Magdeburg/Bernburg (MJ). Justizminister Curt Becker hat sich für stärkere Beachtung des Wohls von Kindern in Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten der Eltern ausgesprochen. Außerdem regte er eine Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung in Sorgerechts- und Umgangsfragen an. Auf einer Fachtagung des Verbandes "Anwalt des Kindes" zum Kindeswohl in Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten in Bernburg befürwortete der Ressortchef eine Ausweitung des so genannten "Cochemer Modells".
HIER (als pdf Datei)






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