Zeitungsberichten zufolge wird Eltern in Deutschland fortlaufend das Sorgerecht entzogen.
Eine Umfrage der statistischen Landesämter sagt das im Jahre 2008 häufiger Kinder aus ihren Familien herausgeholt wurden als im Jahre 2007. Gerichte ordneten in 10.800 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Die Steigerung lag weit über 10 Prozent, in Hessen gab es im Jahr 2008 sogar ein Drittel mehr Entzüge des Sorgerechts. Im Vergleich zu 2003 sind 50 Prozent mehr aus ihren Familien herausgeholt worden.
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Die Jugendämter in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen beantragten in 8700 Fällen das den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen wurde.
Woran liegt diese deutliche Steigerung?
Mehrere Ursachen kommen dafür in Frage, einmal das die Jugendämter viel vorsichtiger geworden sind, im Anbetracht von den jüngsten Kindstötungen und die Gesetze haben sich geändert. Seid der Reform in 2005 schreibt das Kinder- und Jugendhilfegesetz vor, das diese ihren Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung oder drohender Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen haben. Mit Paragraph 8a des Achten Sozialgesetzbuches ist der staatliche Schutzauftrag als Aufgabe der Jugendämter und der freien Träger konkretisiert worden. "Die Reform hat enorm viele positive Anstöße gegeben", sagte Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht.
Fünf Schritte zum Entzug des Sorgerechts
Beim Jugendamt Anzeige durch Verwandte, Betreuer oder auch Bekannte
Das Jugendamt prüft die Vorwürfe
Beim Familiengericht erfolgt eine Anzeige
Die Familiengerichte prüfen die Vorwürfe
Das Sorgerecht wird gegebenfalls entzogen
Das Statistische Bundesamt berichtete das 2007 die Jugendämter im Durchschnitt täglich (!) 77 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen haben, Tendenz weiter steigend. Erste Hilfe in bedrohten Situationen leisteten sie für 28.200 Kinder und Jugendliche. Beängstigende Zahlen die das Amt ermittelt hat.
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