Auch das Karlsruher Gericht soll die Urteile des Europäischen Gerichtshofes befolgen. |
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Der Europarat hat der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts widersprochen, wonach deutsche Gerichte nicht zwingend an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden sind. Laut Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention seien alle Unterzeichnerstaaten verpflichtet, die Straßburger Urteile zu befolgen, erklärte die stellvertretende Generalsekretärin des Staatenbundes, Maud de Boer-Buquicchio, am Freitag in Straßburg. Damit sei die Verbindlichkeit der Urteile des Menschenrechtsgerichtshof unzweideutig klargestellt.
Der Gerichtshof für Menschenrechte hatte zuletzt Urteile des Karlsruher Gerichts gerügt: Im Januar gab es Betroffenen der Bodenreform in Ostdeutschland Recht, die nach der Wiedervereinigung enteignet worden waren. Im Juni stärkte das Straßburger Gericht im Streit zwischen Caroline von Monaco und der Regenbogenpresse den Schutz von Prominenten gegenüber dem Anspruch der Pressefreiheit.
(quelle : Kölner Stadtanzeiger )
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