Die Türen der Standesämter wurden vor genau 10 Jahren für lesbische und schwule Paare geöffnet. Dem am 1. August 2001 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsgesetz war ein langer Kampf um die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vorausgegangen. Volle Gleichstellung mit der Ehe ist leider noch immer nicht erreicht.
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Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein Etappenziel auf dem Weg zur Anerkennung und Gleichstellung von Homosexuellen. Mit diesem Lebenspartnerschaftsgesetz wurde die Rechtlosigkeit lesbischer und schwuler Partnerschaften beendet.
Für schwule und lesbische Lebenspartner war ein langer Kampf für die offizielle Anerkennung ihrer Lebensgemeinschaft vorausgegangen: So waren noch bis 1969 sexuelle Handlungen zwischen Männern generell strafbar. Erst 1994 wurde der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch ganz gestrichen.
"2001 war der Durchbruch"
Für Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen und Mit-Initiator des Lebenpartnerschaftsgesetzes, war das Jahr 2001 ein historischer Durchbruch. Ein Durchbruch, der letztlich einem Kunstgriff der rot-grünen Koalition zu verdanken war. Da mit dem Widerstand des unionsdominierten Bundesrats zu rechnen war, teilte die Koalition das Gesetz zur Lebenspartnerschaft in zwei Pakete, von denen eines der Zustimmung des Bundesrates nicht bedurfte.
Während der Hauptteil des Gesetzes mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von Union und FDP im Bundestag beschlossen wurde, scheiterte der zweite Teil, ein Ergänzungsgesetz, das insbesondere auch die Anerkennung im Steuer- und Beamtenrecht vorsah, 2002 im Bundesrat."Die Lebenspartner hatten die gleichen Pflichten wie Eheleute, aber praktisch keine Rechte." so der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), Manfred Bruns. Durch die Gesetzgebung von Bund und Ländern und teils durch Urteile der höchsten Gerichte hat sich dieses erst mit der Zeit geändert.
Mit der Verfassung im Einklang
Die Klage der unionsgeführten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen, die in der Homo-Ehe eine Aushöhlung der grundgesetzlich privilegierten Stellung von Ehe und Familie gesehen hatten, wurde 2002 vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Karlsruhe erklärte das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht nur für verfassungskonform, sondern betonte darüber hinaus, der besondere Schutz der Ehe hindere den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen.
Mit diesem Urteil war die volle Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe keine Frage des rechtlichen, sondern des politischen Willens mehr.
Aber homosexuelle Paare können weiterhin keine fremden Kinder adoptieren, und bei der Einkommensteuer werden sie leider immernoch wie Ledige behandelt
EuGH-Urteil zur Altersversorgung
Die obersten EU-Richter haben in einem Grundsatzurteil die Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gestärkt. Schwule und Lesben, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, haben demnach die gleichen Rentenansprüche wie Mann und Frau in einer Ehe.
Im konkreten Fall urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) gegen die Stadt Hamburg. Sie hatte einem schwulen Verwaltungsangestellten eine günstigere Steuerklasse bei der Berechnung seines Ruhegeldes verweigert. Darin sahen die EU-Richter in Luxemburg eine "Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung".
(EuGH-Urteil 2011 Aktenzeichen: C-147/081)
Informationen zum Lebenspartnerschaftsgesetz und Hinweisen zu Formalitäten nützliche Hinweise und Tipps für die Hochzeitsvorbereitungen sowie die Hochzeitsfeier. (PDF)
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