Der Unterhalt muss bei Leistungsfähigkeit immer gezahlt werden. Aber wie sieht es mit der bestehenden Unterhaltspflicht aus, wenn die/ der Unterhaltspflichtige arbeitslos wird und somit Leistungsunfähig wird. Ein unterhaltspflichtiger Elternteil berief sich auf seine Arbeitslosigkeit und das er aus diesem Grund keinen Unterhalt mehr zahlen könnte, das Oberlandesgericht hatte darüber zu entscheiden.