Neuigkeiten des Bundesrat zur Finanzierung von Mütter- und Mutter-Kind-Kuren beziehungsweise Vater-Kind-Kuren. Wie sehen die Pflichten der gesetzlichen Krankenkassen aus.
Seit dem 12. Juli 2002 hat der Bundesrat die Vollfinanzierung von Mütter- und Mutter-Kind-Kuren beziehungsweise Vater-Kind-Kuren beschlossen. Bis auf die gesetzliche Zuzahlung der üblichen 9 EURO pro Tag, Befreiungen in Härtefällen sind möglich. Einige Krankenkassen hatten die volle Kostenübernahme, in ihren Satzungen ausgeschlossen.
Das Müttergenesungswerk hat darauf hin im März die Kampagne „Mehr Rechte für Mütter" gestartete. Rund 140 000 Personen gaben ihre Unterschrift dafür. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte den Gesetzentwurf als „Schritt in Richtung einer familienfreundlichen Gesundheitspolitik". Die Neuregelung greift auch für bereits laufende oder bewilligte Kuren.