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Neue Regelbeträge ab 01.Juli 2007
Neue Regelbeträge nach der Regelbetrag-Verordnung

Nach dem Scheitern der Unterhaltsreform gibt das Bundesministerium der Justiz nun die neuen Regelbeträge bekannt. Diese Regelbeträge gelten ab dem 01.07.2007 und bilden die Grundlage zur Berechnung des Kindesunterhalts.





Die Regelbeträge sind zum ersten mal in der Geschichte abgesenkt worden. Somit wird es für alle Unterhaltspflichtigen mit dynamischen Titel günstiger.

Die neuen Regelbeträge sind folgende:

Alte Bundesländer:

  • Für ein Kind in der 1. Altersstufe 202 Euro
  • Für ein Kind in der 2. Altersstufe 245 Euro
  • Für ein Kind in der 3. Altersstufe 288 Euro

Neue Bundesländer:

  • Für ein Kind in der 1. Altersstufe 186 Euro
  • Für ein Kind in der 2. Altersstufe 226 Euro
  • Für ein Kind in der 3. Altersstufe 267 Euro


Damit sind die Regelbeträge  um 2 Euro gesunken.
TreffpunktEltern hat bereits um eine Stellungnahme für diese ungewöhnliche Entscheidung gebeten, aber noch keine Antwort erhalten.


Quelle: Bundesministerium der Justitz










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