Neue Regelbeträge nach der Regelbetrag-Verordnung
Nach dem Scheitern der Unterhaltsreform gibt das Bundesministerium der Justiz nun die neuen Regelbeträge bekannt. Diese Regelbeträge gelten ab dem 01.07.2007 und bilden die Grundlage zur Berechnung des Kindesunterhalts. |
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Die Regelbeträge sind zum ersten mal in der Geschichte abgesenkt worden. Somit wird es für alle Unterhaltspflichtigen mit dynamischen Titel günstiger. Die neuen Regelbeträge sind folgende:
Alte Bundesländer:
- Für ein Kind in der 1. Altersstufe 202 Euro
- Für ein Kind in der 2. Altersstufe 245 Euro
- Für ein Kind in der 3. Altersstufe 288 Euro
Neue Bundesländer:
- Für ein Kind in der 1. Altersstufe 186 Euro
- Für ein Kind in der 2. Altersstufe 226 Euro
- Für ein Kind in der 3. Altersstufe 267 Euro
Damit sind die Regelbeträge um 2 Euro gesunken. TreffpunktEltern hat bereits um eine Stellungnahme für diese ungewöhnliche Entscheidung gebeten, aber noch keine Antwort erhalten.
Quelle: Bundesministerium der Justitz
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