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Sorgerecht für alle Väter

Die schwarz-gelbe Koalition will mit einer Reform des Sorgerechts die Rechte lediger Väter stärken. Das deutsche Kindschaftsrecht diskriminiert ledige Väter, daher muss eine Neuregelung her. Der sächsische Justizminister Dr. Jürgen Martens unterstützt ausdrücklich den Vorschlag der Bundesjustizministerin, die Rechte lediger Väter in Deutschland zu stärken.







 

Danach sollen unverheiratete Eltern künftig von Anfang an ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind erhalten, informiert das Sächsische Staatsministerium der Justiz. Die bisherige Gesetzgebung unterscheidet hingegen zwischen verheirateten Paaren und ledigen Eltern. Bei Verheirateten haben die Partner automatisch das gemeinsame Sorgerecht, während ledige Mütter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht für die Kinder haben.


„Die bisherige Benachteiligung lediger Väter muss endlich ein Ende finden. Ich bin mir sicher, dass die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Widerspruchslösung die Situation der betroffenen Kinder und ihrer Väter verbessern wird. Erkennt der Vater seine Vaterschaft an, soll er auch automatisch die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten. Nur wenn die Mutter widerspricht, muss das Gericht ihre Einwände gegen die gemeinsame Sorge überprüfen und im Sinne des Kindeswohls entscheiden. Diese Lösung ist gerecht, unbürokratisch und entspricht der Lebenswirklichkeit in unserer Gesellschaft.“ sagt Dr. Martens (Justizminister).

 

Im letzten Dezember hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot sei. Dem Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.









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