Der Bundesfinanzhof hat am 20. Mai 2010 in einem Urteil III R 4/10) entschieden, dass sich die Altersgrenze für den Bezug des Kindergeldes bei einem Kind in Ausbildung verlängert, wenn der Zivildienst nicht am Monatserstenbeginnt und deshalb im ersten Monat des Dienstes noch Kindergeld bezogen worden ist.