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Vorsorgeuntersuchungspflicht - Kinderschutz
Der Landtag in Kiel hat am Mittwoch 21. November 2007 ein neues Gesetz zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Misshandlung beschlossen.

Ab April 2008 sind die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder in Schleswig Holstein bindend. Eltern werden mit „verbindlichen Aufforderungen“ zur Nutzung der regelmäßigen medizinischen Untersuchungen ihrer Kinder veranlasst








Reagieren die Eltern nach zwei Terminaufforderungen nicht, werden die zuständigen Behörden informiert.

Zur Kontrolle soll eine zentrale Stelle beim Landesamt für soziale Dienste eingerichtet werden.
Die Kontrollstelle übernimmt die Daten aller Kinder im Alter von drei Monaten bis 5 ½ Jahren von den Meldebehörden. Außerdem übermitteln Ärzte, die die Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 vornehmen, diese Information an die Einrichtung. So werden die Kinder ermittelt, die nicht zur Untersuchung gebracht wurden. Und das Jugendamt oder das Gesundheitsamt werden informiert.

„Das ist bundesweit das erste Kinderschutzgesetz dieser Art“, erklärte die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht. „Kinderschutz braucht eine Kultur des Hinschauens, Kinderschutz braucht Verantwortungsgemeinschaften“, sagte die SPD-Politikerin. Die Zahl der unter Dreijährigen, die zum eigenen Schutz aus ihren Familien geholt werden mussten, sei im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein um 114 Prozent auf 90 Kleinkinder gestiegen. Nach Angaben des Ministeriums sind fünf bis zehn Prozent der Neugeborenen von Vernachlässigung und Gewalt bedroht.

Mit dem Gesetz werden weiter
- Angebote der Familienbildung und des Kinderschutzes gestärkt, um die Elternkompetenz auch in schwierigen Lebenslagen zu stützen.
- Landesprogramme zur Vernetzung derJugendhilfe und dem Gesundheitswesen wie "Schutzengel für Schleswig-Holstein" und "Willkommen im Leben" verankert, um soziale und gesundheitliche Frühwarnsysteme weiterzuentwickeln und eine Verantwortungsgemeinschaft in den Kommunen zu wecken.
- die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Schule, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten verbessert, um bei bereits eingetretener Vernachlässigung oder Gewalt unverzüglich alle Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.
- die krankengesetzlich verankerten und finanzierten Früherkennungsuntersuchungen für Kinder durch ein kontrollierendes Einladungs- und Meldewesen in den Kinderschutz eingebunden. Eltern erhalten zukünftig für jede Vorsorgeuntersuchung eine Einladung durch das Landesfamilienbüro. Ärztinnen und Ärzte sichern eine Rückmeldung. Bei Nichtwahrnehmung trotz Mahnung erfolgt die direkte Kontaktaufnahme durch Jugend- oder Gesundheitsamt

November 2007

Saarland

Bayern
Für einen umfassenden Schutz der Kinder ist in Bayern auch die Auszahlung des bayerischen Landeserziehungsgeldes an den Nachweis der Vorsorgeuntersuchung gekoppelt. Das Landeserziehungsgeld wird erst dann ausbezahlt, wenn die Eltern mit ihren Kindern bei der Vorsorgeuntersuchung U6 bzw. U7 waren und dies auch belegen. Ferner muss der Arztbesuch mit dem Kind in Kindertagesstätten und bei der Einschulung nachgewiesen werden.









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