Am 01.01.2009 tritt eine Neufassung des Wohngeldgesetzes in Kraft. Mit dem Gesetz erfolgt eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes. Außerdem werden künftig, um den steigenden Nebenkosten Rechnung zu tragen, die Heizkosten - gestaffelt nach der Haushaltsgröße - bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt.
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Falls Sie zurzeit kein Wohngeld erhalten, aber einen Anspruch ab Januar 2009 geltend machen wollen, können Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen. Dazu sprechen Sie bitte direkt bei der Wohngeldstelle der Gemeinde vor. Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten und der Bewilligungszeitraum in das Jahr 2009 hineinreicht, müssen Sie zum 01.01.2009 keinen Erhöhungsantrag stellen.
Baualtersklassen Künftig wird nicht mehr unterschieden, wann Wohnraum bezugsfertig geworden ist und welche Ausstattungsmerkmale er hat. Das hat zur Folge, dass Personen, die älteren oder unsanierten Wohnraum bewohnen, künftig mehr Wohngeld erhalten können.
Die Miethöchstgrenzen (Kaltmiete plus Nebenkosten ohne Kosten der Heizung und Warmwasserbereitung) werden um 10 Prozent angehoben. Zum Beispiel bei einem Haushaltsmitglied von 265,- € auf 292,- € oder bei 3 Haushaltsmitgliedern von 385,- € auf 424,- €.
Erstmals wird im Wohngeldrecht eine Heizkostenpauschale eingeführt. Dieser Betrag richtet sich nach der Haushaltsgröße und ist unabhängig von Ihren tatsächlichen Heizkosten.
Broschüre zum neuen Wohngeld
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