Das Elterngeld kann bei den Elterngeldstellen des Amtes für Soziale Dienste oder dem Amt für Jugend und Familie beantragt werden. Elterngeld muss immer schriftlich beantragt werden.
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Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades.
Das Bundeselterngeldgesetz ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft und tritt an die Stelle des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Es gilt für alle ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder.
Das Elterngeld müssen Sie schriftlich beantragen. Es wird rückwirkend maximal für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist.
Im Land Bremen kann das Elterngeld bei folgenden Institutionen beantragt werden:
Antragsunterlagen nur für Bremen
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Amt für Soziale Dienste, Erziehungsgeldstelle, Rembertiring 39, 28203 Bremen, Tel.: (0421) 361 2874, Fax: (0421) 36116639, E-Mail: heike.harting@afsd.bremen.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr.
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Elterngeldantrag (PDF-Dokument) und Informationen
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Antragsunterlagen für Bremerhaven: Amt für Jugend und Familie
- Elterngeldstelle - Hinrich-Schmalfeldt-Str 29 Stadthaus 2 27576 Bremerhaven Tel.: 0471/590-2027
oder Postanschrift:
Magistrat der Stadt Bremerhaven Amt für Jugend, Familie und Frauen -Elterngeldstelle- Postfach 21 03 60 27524 Bremerhaven
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