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Mehrlingsbeburten, ein weiteres Kind

Wie sind die Regelungen beim Elterngeld wenn es Zwillinge oder Drillinge werden?

Wie ist der Anspruch geregelt wenn noch ein Kind geboren wird?







Mehrlingsgeburten
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Das Elterngeld kann bei Mehrlingsgeburten also auch über den Maximalbetrag von 1.800 Euro hinausgehen.
       --> §2 (6) BEEG



Ein weiteres Kind


Es werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden.
Das danach zustehende Elterngeld wird um 10 %, mindestens aber 75,- Euro im Monat erhöht. Der Erhöhungsbetrag wird abhängig von der konkreten Situation gezahlt. Der Anspruch besteht solange in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag vollendet (mit dem Ende des Monats).


Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also sogar größer als drei Jahre sein.  Der Grundbetrag des Elterngelds läuft wie üblich bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder vierzehn Monaten.Auch nicht erwerbstätige Elternteile profitieren von diesem Zuschlag.

         -->  §2 (4) BEEG








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