Wie sind die Regelungen beim Elterngeld wenn es Zwillinge oder Drillinge werden? Wie ist der Anspruch geregelt wenn noch ein Kind geboren wird?
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Mehrlingsgeburten Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Das Elterngeld kann bei Mehrlingsgeburten also auch über den Maximalbetrag von 1.800 Euro hinausgehen. --> §2 (6) BEEG
Ein weiteres Kind
Es werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden. Das danach zustehende Elterngeld wird um 10 %, mindestens aber 75,- Euro im Monat erhöht. Der Erhöhungsbetrag wird abhängig von der konkreten Situation gezahlt. Der Anspruch besteht solange in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag vollendet (mit dem Ende des Monats).
Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also sogar größer als drei Jahre sein. Wenn das Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag erreicht entfällt der höhere Betrag. Der Geschwisterbonus ist auch für ein weiteres Kind möglich sofern dieses unter 14 Jahre ist und dieses behindert ist (im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). --> §2 (4) BEEG
Beispiel I:
Familie Schmidt: Lisa ist am 15.01.2009 geboren, der voraussichtliche Geburtstermin für Tom ist der 1.11.2010. Vor der Geburt von Lisa hatten Sie ein Netto Einkommen von 1400 € Vor der Geburt von Tom hatten Sie kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Sie war noch in Elternzeit.
Sie erhalten einen Geschwisterbonus von 75 € monatlich. So steht Familie Schmidt insgesamt ein Elterngeld in Höhe von 375 € zu.
Beispiel II:
Familie Welzer: Petra wurde am 19.01.2008 geboren, Friedrich kommt am 11.01.2009 zur Welt. Vor der Geburt von Petra war Frau Welzer erwerbstätig und verdienten 1.500 € netto, nach der Geburt arbeite Sie jedoch nicht mehr. Sie bekommen für Petra Elterngeld in Höhe von 1.005 €. Friedrich, ihr zweites Kind kommt innerhalb von 12 Monaten nach Geburt von Petra auf die Welt, so dass Sie noch im Elterngeldbezug sind. Daher müssen der Berechnung für das Elterngeld 2009 die Monate vor der Geburt des ersten Kindes zugrunde gelegt werden. Deswegen steht Ihnen für das zweite Kind Elterngeld in Höhe von 1.005 € zu plus 10 Prozent Geschwisterbonus, sodass Sie Elterngeld in Höhe von 1.105,50 € bekommen – und das für volle 12 Monate.
Beispiel III:
Familie Wuff: Simone wurde am 12.01.2006 zur Welt gebracht. Seit dem 01.02.2007 geht Frau Wuff wieder arbeiten und bezieht ein Nettoeinkommen in Höhe von 1.500 €. Nun ist sie wieder schwanger und erwartet im Mai 2008 ihr nächstes Kind.
Frau Wuff hat Anspruch auf ein Elterngeld in Höhe von 1.005 € (67% von 1.500 €). Zusätzlich hierzu steht ihr ein Geschwisterbonus in Höhe von 10 % des Elterngeldes zu. In diesem Fall wären das 101 € (10% von 1.005 €). Insgesamt erhält Familie Wuff nun ein monatliches Elterngeld in Höhe von 1.106 € (1.005 + 101 Bonus). Allerdings wird der Bonus nur bis zum Januar 2009 gezahlt, da Simone dann 3 Jahre alt wird. Ab dem Februar erhält Familie Wuff dann nur noch das normale Elterngeld in Höhe von 1.005 €.
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