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Schwanger? Was nun?

Sie sind ungewollt schwanger?


Eine ungewollte Schwangerschaft bringt erst einmal alles durcheinander und beeinflusst die Zukunft. Äußerst wichtig ist es jetzt sich schnell Hilfe zu suchen.


Wo erhalte ich welche Hilfen und Gelder?

Wo finde ich Anlaufstellen?






Diese Stellen bieten Hilfe zu folgenden Themen

  • Behördenkontakten
  • Durchsetzung von Rechtsansprüchen
  • Vermittlung einer Kinderbetreuung wie zum Beispiel Tagespflege, Pflegefamilie, Kindertagesstätte
  • Suche oder Erhalt der Ausbildungs- und Arbeitsstelle
  • Vermittlung von Kur- und Erholungsmaßnahmen
  • Vermittlung von Familienpflegerinnen, Haushaltshilfen und Babysittern.
  • Ergänzend zu den finanziellen Hilfen vermitteln die Beratungsstellen Sachhilfen wie Babyausstattung, Kleidung, Wohnraum, Wohnungseinrichtung oder Wäsche.

 

Bundesstiftung "Mutter und Kind -Schutz des ungeborenen Lebens"
Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" entstand, um schwangeren Frauen im Fall einer materiellen Notlage zu helfen. Wenn Sie schwanger sind und finanzielle Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Geburt an eine Schwangerschaftsberatungsstelle oder an Ihr örtlich zuständiges Jugend-, Gesundheits- oder Sozialamt . Dann kann eine Unterstützung aus Geldern der Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" beantragt werden.
Leistungen aus der Bundesstiftung erhalten Frauen und Paare mit sehr geringem Einkommen für die Erstausstattung des Kindes, Umstandskleidung etc.

  • Es besteht kein Rechtsanspruch.
  • Anträge müssen vor der Geburt des Kindes bei einer anerkannten Schwangerenberatungsstelle (diese leitet den Antrag weiter) gestellt werden.
  • Der Antrag muss von der Schwangeren schriftlich gestellt werden.
  • Einkommensgrenzen: Hilfe kann bewilligt werden, wenn das monatliche Familieneinkommen den zweifachen Sozialhilfesatz pro Familienmitglied zuzüglich Kosten für die Unterkunft nicht übersteigt.
    Für Alleinstehende gilt der dreifache Sozialhilfesatz.
  • Die Beratungsstellen stehen Ihnen für individuellen Fragen zur Verfügung und führen auch persönliche Beratungen durch.

Abweichend fürr das Land Baden Wuerttemberg heißt diese Stiftung: Landesstiftung "Familie in Not"
Auch hier erhalten Frauen und Familien in besonderen materiellen Notlagen Leistungen aus der Landesstiftung. Abweichend von der Bundesstiftung werden hier auch Schulden beruecksichtigt. Dies wird im Einzelfall abgeklärt. Es besteht kein Rechtsanspruch.


Sie benötigen folgende Unterlagen bei der Antragsstellung:
Personalausweis oder Pass
Mutterpass
Belege über Einkünfte:Verdienst, BAföG, Unterhalt, Arbeitslosengeld oder ALG II,
Belege über Ausgaben: Mietvertrag, Versicherungen, Kindergartengebühr,

Beratungsstellen:

Website Pro Familia

Hilfe und Unterstützung
Mit Suche der nächst gelegenen Beratungsstelle.
Hier ist unter anderem möglich einen Antrag bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind -Schutz des ungeborenen Lebens" zu stellen.


 

Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung Ulm

Beratung im Schwangerschaftskonflikt
Hilfe und Unterstützung für Schwangere

KATHOLISCHE
SCHWANGERSCHAFTSBERATUNGSSTELLEN

Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

ausführliche Broschüre als PDF "Mamma mia" Jugendliche die Eltern werden

Broschüre:
“Schwanger! Was nun? Was tun?” (0,50 €)
Tipps für jugendliche Schwangere und jugendliche Mütter (leider nicht als Download)

Bestelladresse:
SkF Trier e. V.
Krahnenstr. 33 - 34 54290 Trier
Tel. (06 51) 94 96-0 Fax (06 51) 4 95 96


 

Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie

Hilfe bei der Caritas

Ergänzend zu den finanziellen Hilfen vermitteln die Beratungsstellen Sachhilfen wie Babyausstattung, Kleidung, Wohnungseinrichtung oder Wäsche.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Hilfen wie die Unterstützung bei
· Behördenkontakten
· Wohnraumbeschaffung
· Suche oder Erhalt der Ausbildungs- und Arbeitsstelle
· Vermittlung von Familienpflegerinnen, Haushaltshilfen und Babysittern
· Vermittlung einer Kinderbetreuung wie zum Beispiel Tagespflege, Pflegefamilie, Kindertagesstätte

Schwangerschaftsberatung der Arbeiterwohlfahrt

Viele Broschüren über Schwangerschaft und welche Hilfen wo?

Eine Liste über "Mütter-Kind-Häuser" oder weitere Anlaufstellen:
/Mutter-Kind-Einrichtungen.pdf


Studentinnen
Ihr BAFöG-Anspruch kann sich durch die Schwangerschaft und Versorgung eines Kindes verlängern. Sie können sich nach den Voraussetzungen dafür beim BAFöG-Amt oder bei Ihrer Studentenberatung erkundigen.

 

Erziehungsgeld / Elternzeit


Krankenkasse Schwangerschaft / Mutterschaftsgeld

Während des Mutterschutzes (beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach, bei Mehrlings- oder Frühgeburten zwölf Wochen danach) erhalten berufstätige Frauen, die selbst Mitglied in der Gesetzlichen Krankenkasse sind, ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt diese Bezüge bis zur Höhe des Nettolohns auf. Arbeitslose Frauen erhalten in der Regel ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds.
Frauen, die pflichtversichert sind, sind während des Mutterschutzes und der gesamten Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) beitragsfrei bei der Krankenkasse versichert.

 

Mutterschaftsgeld / Bundesversicherungsamt

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie von Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt bekommen erfahren sie hier. Z.B. wenn ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder während der Schutzfrist nach der Entbindung zulässig aufgelöst. Oder wenn sie nicht krankenversichert sind, weil sie z. B. nur geringfügig beschäftigt waren.
Bundesversicherungsamt.de


Kindergeld:
Für das erste und zweite Kind Euro 184, für das dritte Kind Euro 190, für das vierte und jedes weitere Kind Euro 215,-
Zuständig sind die
Familienkassen beim Arbeitsamt

Unterhaltsvorschuss

Beratung in Schwangerschaft(skonflikt) und rund um die Geburt in Österreich

Broschüre beim BMfSFJ
“Informationen für schwangere Frauen in einer Notlage“


Hilfe in besonderen Lebenslagen - Einmalige Beihilfe durchs Sozialamt

  • z.B. für Babyausstattung, Kinderbett, Kinderwagen, Schwangerschaftskleidung.
  • Voraussetzung ist geringes Einkommen (Auszubildende, Studierende, ALG II- Sozialgeldempfängerinnen)
  • Wichtig! Muss vor dem Kauf beantragt werden.


Auf TreffpunktEltern finden Sie:
Wer ist Anspruchsberechtigt?
Wo stellt man den Antrag?
Was kann beantragt werden?

mit Musterschreiben



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