Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
§ 1587f - §1587n BGB
Erster Aschnitt: Bürgerliche Ehe
Siebter Titel: Scheidung der Ehe §§ 1564 - 1587p
Dritter Untertitel: Versorgungsausgleich §§ 1587 - 1587p
Drittes Kapitel: Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich §§ 1587f - 1587n
Neugefaßt durch das Gesetz zur Strukturreform desVersorgungsausgleiches (VAStrRefG) mit Wirkung vom 1.9.2009
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